§ 13 Stmk. LS Übergangsbestimmung

Stmk. LS - Steiermärkisches Landwirtschaftliches Schulerhaltungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten die derzeit bestehenden Berufs- und Fachschulen als ordnungsgemäß errichtete Berufs- und Fachschulen im Sinne dieses Gesetzes.

In Kraft seit 18.09.1969 bis 31.12.9999
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