§ 7 Stmk. LBSG Begriffsbestimmungen

Stmk. LBSG - Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserreinigungsanlagen anfallende Schlamm.

(2) (Anm.: entfallen)

(3) Müllkompost ist der in Kompostierungsanlagen aus Hausmüll, allenfalls unter Beimengung von Klärschlamm gewonnene Kompost.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2004

In Kraft seit 11.03.2004 bis 31.12.9999
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