§ 3 Stmk. KP Inkrafttreten

Stmk. KP - Steiermärkische Kraftfahrzeugzulassungsstellen-Probebetriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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