§ 11 Stmk. GWG 1971

Stmk. GWG 1971 - Steiermärkisches Gemeindewasserleitungsgesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 18.06.1971 bis 31.12.9999
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