Art. 1 Stmk. EB

Stmk. EB - Steiermärkisches Euro-Begleitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Soweit der Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank (im folgenden Diskontsatz) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Landesgesetzen verwendet wird, tritt mit 1. Jänner 1999 an seine Stelle der durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, festgelegte und in weiterer Folge der durch die Oesterreichische Nationalbank verlautbarte Basiszinssatz.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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