§ 3 Stmk. BH – DVO

Stmk. BH – DVO - Steiermärkische Dienstrechtsverfahrensverordnung der Bezirkshauptmannschaften

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juli 1999, in Kraft.

In Kraft seit 29.07.1999 bis 31.12.9999
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