§ 121 Stmk. BauG Außerkrafttreten

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

Das Gesetz vom 25. Oktober 1968, mit dem eine Bauordnung für das Land Steiermark erlassen wird (Steiermärkische Bauordnung 1968), LGBl. Nr. 149, in der Fassung LGBl. Nr. 130/1974, 61/1976, 55/1977, 9/1983, 12/1985, 80/1985, 67/1987, 14/1989, 68/1990, 42/1991, 43/1992 und 54/1992;

2.

das Gesetz vom 20. Februar 1979, mit dem eine Garagenordnung für das Land Steiermark erlassen wird (Steiermärkische Garagenordnung 1979), LGBl. Nr. 27, in der Fassung LGBl. Nr. 55/1989;

3.

das Gesetz vom 13. Februar 1973 über den Bau und den Betrieb von Ölfeuerungsanlagen (Steiermärkisches Ölfeuerungsgesetz 1973), LGBl. Nr. 53, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1985 und 82/1986;

4.

das Gesetz vom 3.Juli 1974 zum Schutz gegen Baulärm (Steiermärkisches Baulärmgesetz 1974), LGBl. Nr. 129.

In Kraft seit 01.09.1995 bis 31.12.9999
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