§ 11 Stmk. APG Inkrafttreten von Novellen

Stmk. APG - Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 dritter Satz, in der Fassung LGBl. Nr. 63/1999, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 7 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/1999, LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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