§ 1 StLWFöG

StLWFöG - Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

In diesem Abschnitt werden Förderungsmaßnahmen geregelt, die unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie das Landwirtschaftsgesetz des Bundes den Bestand und eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere der Vollerwerbsbetriebe sowie der Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zum Wohle der Allgemeinheit sichern und ausbauen sollen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe obliegt dem Land im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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