Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle

StGG - Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
StF: RGBl. Nr. 142/1867

Änderung

StGBl. Nr. 303/1920 (KNV: 379 AB 383 S. 29 u. 32.)

BGBl. Nr. 1/1920 (KNV: AB 991 S. 100, 101 u. 102.)

BGBl. Nr. 8/1974 (NR: GP XIII AB 960 S. 84. BR: S. 326.)

BGBl. Nr. 262/1982 (NR: GP XV IA 29/A AB 978 S. 114. BR: S. 423.)

BGBl. Nr. 684/1988 (NR: GP XVII RV 134 AB 667 S. 81. BR: AB 3596 S. 509.)

Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich das nachstehende Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu erlassen, und anzuordnen, wie folgt:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1987
2. Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: General Rights of Nationals in the Kingdoms and Länder represented in the Council of the Realm

In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

4 Entscheidungen zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle


Entscheidungen zu § zitierhinw StGG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 20 StGG