§ 23 StGeodIG Inkrafttreten von Novellen

StGeodIG - Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der Entfall des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 8 Abs. 2 Z 6 und § 10 Abs. 2 Z 5 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 63/2018

In Kraft seit 10.07.2018 bis 31.12.9999
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