§ 23 StGAV Außerkrafttreten

StGAV - Grundausbildung der Landesbediensteten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

Verordnung über die Dienstprüfung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung, LGBl. Nr. 177/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2000,

2.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Fachdienst der Erzieher und der Lehrmeister, LGBl. Nr. 19/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 44/1986,

3.

Verordnung über die Dienstprüfung für den Gehobenen Dienst der Erzieher, LGBl. Nr. 20/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 6/1987.

 

In Kraft seit 01.08.2004 bis 31.12.9999
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