§ 35 StFGPG Inkrafttreten

StFGPG - Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Februar 2012, in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 18.02.2012 bis 31.12.9999
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