Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando OberösterreichAbweichend von Paragraph 4, zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich
1.Ziffer einsvom 16. Mai 2022 bis 30. Mai 2022 für den politischen Bezirk Eferding,
2.Ziffer 2vom 30. Mai 2022 bis 11. Juli 2022 für den politischen Bezirk Kirchdorf und
3.Ziffer 3vom 13. Juli 2022 bis 20. Oktober 2022 für den politischen Bezirk Vöcklabruck
der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.
(2)Absatz 2,Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich vom 2. Mai 2022 bis 20. Juli 2022 für die Stadt Linz der Stellungskommission Steiermark zu bedienen.Abweichend von Paragraph 4, zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich vom 2. Mai 2022 bis 20. Juli 2022 für die Stadt Linz der Stellungskommission Steiermark zu bedienen.
In Kraft seit 01.04.2022 bis 31.12.9999
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