Gesamte Rechtsvorschrift SteKo-VO 2022

Stellungskommissonen-Verordnung 2022

SteKo-VO 2022
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 SteKo-VO 2022


Das Militärkommando Burgenland hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen:

Teil des Ergänzungsbereicheszuständige Stellungskommission
  1. 1.Ziffer eins

§ 2 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Kärnten ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Kärnten hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

§ 3 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Niederösterreich ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Niederösterreich hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

§ 4 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Oberösterreich ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Oberösterreich hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

§ 5 SteKo-VO 2022


Das Militärkommando Salzburg hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen:

Teil des Ergänzungsbereicheszuständige Stellungskommission
  1. 1.Ziffer eins

§ 6 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Steiermark ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Steiermark hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen:


Teil des Ergänzungsbereiches
, Teil des Ergänzungsbereiches
zuständige Stellungskommission
  1. 1.Ziffer eins

§ 7 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Tirol ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Tirol hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

§ 8 SteKo-VO 2022


Das Militärkommando Vorarlberg hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich der Stellungskommission Tirol zu bedienen.

§ 9 SteKo-VO 2022


Im Ergänzungsbereich Wien ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Wien hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

§ 10 SteKo-VO 2022


  1. (1)Absatz eins,Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando OberösterreichAbweichend von Paragraph 4, zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich
    1. 1.Ziffer einsvom 16. Mai 2022 bis 30. Mai 2022 für den politischen Bezirk Eferding,
    2. 2.Ziffer 2vom 30. Mai 2022 bis 11. Juli 2022 für den politischen Bezirk Kirchdorf und
    3. 3.Ziffer 3vom 13. Juli 2022 bis 20. Oktober 2022 für den politischen Bezirk Vöcklabruck
    der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.
  2. (2)Absatz 2,Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich vom 2. Mai 2022 bis 20. Juli 2022 für die Stadt Linz der Stellungskommission Steiermark zu bedienen.Abweichend von Paragraph 4, zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich vom 2. Mai 2022 bis 20. Juli 2022 für die Stadt Linz der Stellungskommission Steiermark zu bedienen.

§ 11 SteKo-VO 2022


Diese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Stellungskommissionen, BGBl. II Nr. 406/2012, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Stellungskommissionen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2012,, außer Kraft.

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