Anstellungserfordernisgesetz 2008 (StAEG) Fundstelle

StAEG - Anstellungserfordernisgesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 72/2022
  3. § 0 gültig von 26.11.2016 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 136/2016
  4. § 0 gültig von 30.10.2008 bis 25.11.2016

Abschnitt 1
Geltungsbereich

§ 1

Persönlicher Geltungsbereich

Abschnitt 2
Fachliche Anstellungserfordernisse und deren Nachweis

§ 2

Fachliche Anstellungserfordernisse

§ 3

Anstellungserfordernisse für Leiterinnen/Leiter

§ 4

Vorgehen bei Fehlen geeigneter Bewerberinnen/Bewerber

§ 5

Nachweis der Prüfungen und geforderten Sprachkenntnisse

§ 6

Nostrifikationspflicht

Abschnitt 3
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

§ 7

Anerkennung von Berufsqualifikationen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz

§ 8

(entfallen)

§ 9

(entfallen)

§ 10

(entfallen)

§ 11

Anerkennung in anderen Bundesländern

Abschnitt 4
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 12

Verweise

§ 13

(entfallen)

§ 14

Inkrafttreten

§ 15

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 136 aus 2016,

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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