Steiermärkisches Archivgesetz – StAG (St-AG) Fundstelle

St-AG - Steiermärkisches Archivgesetz – StAG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 16.11.2013 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 112/2013
  4. § 0 gültig von 13.06.2013 bis 15.11.2013

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Landesarchiv

§ 3

Aufgaben des Landesarchivs

§ 4

Qualifikation, ehrenamtliche Archivpflegerinnen/Archivpfleger

3. Abschnitt

Archivierung

§ 5

Anbietungspflicht

§ 6

Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen und Übernahme

§ 7

Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen

§ 8

Verwahrung, Sicherung und Erschließung von Archivgut

§ 9

Unveräußerlichkeit

§ 10

Recht auf Auskunft

§ 11

Recht auf Gegendarstellung

4. Abschnitt
Zugang und Nutzung des Archivgutes

§ 12

Schutzfristen

§ 13

Nutzung des Archivgutes

§ 14

Nutzungsbeschränkungen

§ 15

Benutzungsordnung

5. Abschnitt
Kommunales Archivwesen

§ 16

Kommunale Archive

§ 17

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 18

Behörden

§ 19

Verweise

§ 19a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 20

Inkrafttreten

§ 21

Inkrafttreten von Novellen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2013, LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 112 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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