Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 20. Juli 2011 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spielzeugverordnung, BGBl. Nr. 823/1994, geändert durch BGBl. II Nr. 245/2003, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 20. Juli 2011 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spielzeugverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1994,, geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2003,, außer Kraft.
(2)Absatz 2,Spielzeug, das nicht Anhang A der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 225/2026, sondern den bisher geltenden Bestimmungen entspricht, darf noch bis 28. August 2026 in Verkehr gebracht und belassen werden.Spielzeug, das nicht Anhang A der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2026,, sondern den bisher geltenden Bestimmungen entspricht, darf noch bis 28. August 2026 in Verkehr gebracht und belassen werden.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Z 2, BGBl. II Nr. 225/2026)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2026,)
In Kraft seit 31.07.2026 bis 31.12.9999
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