§ 2 SiEi-APV Darstellung der Feststellungen

SiEi-APV - Sicherungseinrichtungen-APV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Feststellungen sind unabhängig davon, ob die Mängel und Verletzungen von Vorschriften vor Abschluss der Prüfung behoben wurden, in der Anlage jeweils mit den konkret einschlägigen Gesetzesreferenzen in den dafür gekennzeichneten Feldern darzustellen.

In Kraft seit 19.11.2015 bis 31.12.9999
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