§ 5 SIAK-BV Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften

SIAK-BV - Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Sicherheitsakademie sorgt für die pädagogische und fachliche Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte. Bei der Auswahl der Teilnehmer ist auf den individuellen Fortbildungsbedarf, auf Aspekte der Frauenförderung sowie auf den Zeitpunkt der letzten Teilnahme des Bewerbers an einer identen oder ähnlichen Veranstaltung Bedacht zu nehmen.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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