Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer der Überwachung selbst, nicht aber der Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg zum Ort des Vorhabens zugrunde zu legen.
In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
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