§ 2a SchUG Personenbezogene Bezeichnungen

SchUG - Schulunterrichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

In Kraft seit 01.08.1992 bis 31.12.9999
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