§ 1 Schrott-UStV

Schrott-UStV - Schrott-Umsatzsteuerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Bei den im § 2 angeführten Umsätzen wird die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer. Bei den im Paragraph 2, angeführten Umsätzen wird die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.

In Kraft seit 16.06.2007 bis 31.12.9999
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