Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bestimmungen unter I und II der AB. Nr. 535 v. 18.12.1939 (Dt. Just. S. 1902) haben ihre Bedeutung verloren.Die Bestimmungen unter römisch eins und römisch zwei der Ausschussbericht Nr. 535 v. 18.12.1939 (Dt. Just. S. 1902) haben ihre Bedeutung verloren.
In Kraft seit 05.04.1941 bis 31.12.9999
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