Angleichungs- und Ergänzungsbestimmungen für die (Anm.: gegenstandslos).Angleichungs- und Ergänzungsbestimmungen für die Anmerkung, gegenstandslos).
Die Bestimmungen unter I und II der AB. Nr. 535 v. 18.12.1939 (Dt. Just. S. 1902) haben ihre Bedeutung verloren.Die Bestimmungen unter römisch eins und römisch zwei der Ausschussbericht Nr. 535 v. 18.12.1939 (Dt. Just. S. 1902) haben ihre Bedeutung verloren.