§ 161 SchFG Anwendung anderer bundesgesetzlicher Vorschriften

SchFG - Schifffahrtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die in diesem Bundesgesetz zitierten bundesgesetzlichen Vorschriften sind in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 17.01.2022 bis 31.12.9999
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