Art. 2 § 11a SchBeihG Fahrtkostenbeihilfe

SchBeihG - Schülerbeihilfengesetz 1983

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
  1. (1)Absatz einsBezieher von Heimbeihilfen haben Anspruch auf eine Fahrtkostenbeihilfe von 142 Euro.
  2. (2)Absatz 2§ 11 Abs. 6 findet Anwendung.Paragraph 11, Absatz 6, findet Anwendung.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 2 § 11a SchBeihG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 § 11a SchBeihG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 2 § 11a SchBeihG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 2 § 11a SchBeihG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 2 § 11a SchBeihG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SchBeihG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 2 § 11 SchBeihG
Art. 2 § 12 SchBeihG