§ 2 Sbg. WLGBG

Sbg. WLGBG - Wahlausschreibung des Salzburger Landtages, der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister der Gemeinden

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

§ 2

 

Der Tag der allenfalls erforderlichen engeren Wahl des Bürgermeisters einer Gemeinde ist Sonntag 15. März 2009.

In Kraft seit 29.11.2008 bis 31.12.9999
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