§ 1 Sbg. VLMH

Sbg. VLMH - Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Mustersatzungen für Hegegemeinschaften

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§ 1

 

Jede Hegegemeinschaft hat Satzungen unter Verwendung der in der Anlage festgelegten Mustersatzung zu beschließen.

In Kraft seit 11.09.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. VLMH


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. VLMH selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. VLMH


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. VLMH


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. VLMH eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. VLMH Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Sbg. VLMH