Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße (Sbg. VLATKLL) Fundstelle

Sbg. VLATKLL - Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. November 2004, mit der ein Teil der Kienbergwand Landesstraße als Landesstraße aufgelassen wird
StF: LGBl Nr 90/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

In Kraft seit 30.11.2004 bis 31.12.9999
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