§ 1 Sbg. VLATKLL

Sbg. VLATKLL - Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die L 217 Kienbergwand Landesstraße im Gemeindegebiet von St Gilgen am Wolfgangsee wird im Abschnitt von Straßenkilometer 0,674 bis Straßenkilometer 2,021 mit Wirkung vom 30. November 2004 als Landesstraße aufgelassen.

In Kraft seit 30.11.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. VLATKLL


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. VLATKLL selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. VLATKLL


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. VLATKLL


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. VLATKLL eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. VLATKLL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße (Sbg. VLATKLL) Fundstelle