§ 2 Sbg. SSSPKB

Sbg. SSSPKB - Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Kreuzung B 1 Wiener Straße/Karolingerstraße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.05.2024

§ 2

 

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.

In Kraft seit 01.05.2007 bis 31.12.9999
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§ 1 Sbg. SSSPKB
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