§ 2 Sbg. SSSPB

Sbg. SSSPB - Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der B 1 Wiener Straße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 2

 

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

In Kraft seit 22.03.2008 bis 31.12.9999
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