§ 2 Sbg. SMEPB

Sbg. SMEPB - Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B 1 Wiener Straße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

§ 2

 

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Markgemeinde Eugendorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

In Kraft seit 20.03.2004 bis 31.12.9999
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