§ 4 Sbg. SHG 1960

Sbg. SHG 1960 - Salzburger Sprengelhebammengesetz 1960

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

§ 4

 

(Anm.: aufgehoben auf Grund LGBl. Nr. 33/1988)

In Kraft seit 01.01.1988 bis 31.12.9999
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