§ 4 Sbg. SAV 2004 § 4

Sbg. SAV 2004 - Salzburger Sport-Auszeichnungsverordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Das Abzeichen für Landesmeisterinnen und Landesmeister ist eine Plakette, die an der Vorderseite das Landeswappen in farbigem Email, umgeben von einem Lorbeer- und Eichenkranz, und die Inschrift „Landesmeister“ trägt. Mit Ausnahme des Abzeichens, das für die erstmalige Erringung einer Landesmeisterschaft verliehen wird, tragen die Abzeichen für Landesmeisterinnen und Landesmeister jeweils eine Zahl, welche angibt, in wie vielen Kalenderjahren ein Sieg bei einer Landesmeisterschaft errungen wurde. Je nach der Stufe der Auszeichnung besteht die Plakette aus vergoldetem Silber, aus Silber oder aus Bronze.

(2) Das Abzeichen für Landesmeisterinnen und Landesmeister kann an Salzburger Sportlerinnen und Sportler verliehen werden, die in von der Landessportorganisation als Landesmeisterschaften anerkannten sportlichen Wettbewerben den Sieg errungen haben, wenn wenigstens vier Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer von zwei verschiedenen Sportvereinen an der Konkurrenz teilgenommen haben. Das Abzeichen wird nur an Siegerinnen und Siegerin der allgemeinen Klasse verliehen. Wird die Landesmeisterschaft unter gleichen Bedingungen für verschiedene Altersklassen durchgeführt, so gilt jene Sportlerin oder jener Sportler als Landesmeisterin bzw Landesmeister, die bzw der die beste Leistung erzielt hat. Einem Sieg bei einer Landesmeisterschaft kann auch eine Leistung als bestplatzierte Salzburger Sportlerin oder als bestplatzierter Salzburger Sportler oder als bestplatzierte Salzburger Damen- oder Herrenmannschaft gleichgehalten werden, wenn diese Leistung in sportlichen Wettbewerben mit anderen Bundesländern oder bei der Österreichischen Staatsmeisterschaft erbracht wurde und der betreffende Wettbewerb mangels der erforderlichen Konkurrenz in einer Sportart im Land Salzburg von der Landessportorganisation den Landesmeisterschaften gleichgestellt wurde. Hierfür ist zumindest eine Platzierung im ersten Drittel notwendig. Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann in begründeten Ausnahmefällen (zB bei einer sehr hohen oder sehr niedrigen Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern) abgesehen werden.

(3) Das Abzeichen wird in Gold für den fünften und jeden weiteren, in Silber für den dritten und vierten und in Bronze für den erstmaligen und zweiten Sieg bei Landesmeisterschaften verliehen. Für jedes Kalenderjahr kann dabei höchstens ein Sieg in einer Sportart angerechnet werden.

(4) Das Abzeichen für Landesmeisterinnen und Landesmeister kann auch an Angehörige einer Salzburger Damen- oder Herrenmannschaft, die den Sieg bei einer Landesmeisterschaft errungen hat, verliehen werden, wenn wenigstens vier Mannschaften von zwei Sportvereinen den Bewerb beendet haben. Die bei einer Einzelmeisterschaft erzielten Leistungen können jedoch nicht auch für die Ermittlung des Mannschaftsmeisters herangezogen werden. Die Empfängerin bzw der Empfänger der Auszeichnung muss an mehr als der Hälfte der Mannschaftskämpfe teilgenommen haben oder, wenn sie bzw er an dieser Teilnahme wegen unverschuldeter, erheblicher Verletzung oder aus sonst wichtigen, vom sportlichen Gesichtspunkt anerkennenswerten Gründen verhindert war, sich nach dem Gutachten der Landessportorganisation in der betreffenden Meisterschaftsperiode besonders bewährt haben.

In Kraft seit 21.12.2017 bis 31.12.9999
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