Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages (Sbg. MWL2) Fundstelle

Sbg. MWL2 - Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages
StF: LGBl Nr 17/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, dass auf die Wahlbezirke (§ 1 Abs 2 und § 33 Abs 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:

In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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