§ 26 Sbg. BN § 26

Sbg. BN - Salzburger Berg- und Naturwachtverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 3, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 12 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 48/1994 treten mit 29. April 1994 in Kraft.

(3) Die §§ 8 Abs. 1 und 24 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(4) Die §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 4 und 8 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2006 treten mit 16. September 2006 in Kraft.

(5) Die §§ 1, 7, 8 und 23 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft.

In Kraft seit 18.08.2017 bis 31.12.9999
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