§ 1 Sbg. AVBG 1968

Sbg. AVBG 1968 - Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass eine Bestimmung des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968 verfassungswidrig war

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 2003, zugestellt am 29. August 2003, ausgesprochen, dass § 16 Abs 8 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968, LGBl Nr 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl Nr 43/1994 verfassungswidrig war und nicht mehr anzuwenden ist.

In Kraft seit 29.10.2003 bis 31.12.9999
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