Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. ATBFV) Fundstelle

Sbg. ATBFV - Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 26. Jänner 2005 über die Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof
StF: LGBl Nr 14/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 24.02.2005 bis 31.12.9999
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