§ 1 Sbg. ATBFV

Sbg. ATBFV - Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2004, G 83/04 – 4, zugestellt am 18. Jänner 2005, die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" und das Wort "aus" im zweiten Satz des § 32 Abs 3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl Nr 94/1985, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

In Kraft seit 24.02.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. ATBFV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. ATBFV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. ATBFV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. ATBFV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. ATBFV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. ATBFV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. ATBFV) Fundstelle