Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Parteienförderungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. ABPV) Fundstelle

Sbg. ABPV - Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Parteienförderungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juni 2017 über die Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Parteienförderungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig
StF: LGBl Nr 45/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 30.06.2017 bis 31.12.9999
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