§ 1 Sbg. ABPV

Sbg. ABPV - Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Parteienförderungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, G 62/2017-12, G 63/2017-14, zugestellt am 23. Juni 2017, § 4 Abs 3 sowie den Ausdruck „und 3“ in § 16 Abs 5 des Gesetzes vom 8. Juli 1981 über die Förderung der politischen Parteien im Lande Salzburg (Salzburger Parteienförderungsgesetz) – S.PartfördG, LGBl Nr 79/1981, idF LGBl Nr 7/2017, als verfassungswidrig aufgehoben. § 4 Abs 3 Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl Nr 79/1981, idF LGBl Nr 82/2013, tritt wieder in Kraft.

In Kraft seit 30.06.2017 bis 31.12.9999
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