Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. ABK 2000 V) Fundstelle

Sbg. ABK 2000 V - Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Jänner 2001 über die Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 durch den Verfassungsgerichtshof
StF: LGBl Nr 20/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 20.02.2001 bis 31.12.9999
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