§ 1 Sbg. ABK 2000 V

Sbg. ABK 2000 V - Aufhebung von Bestimmungen des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2000, G 95/00-7, zugestellt am 12. Jänner 2001,

1.

festgestellt, dass die Wortfolge "im Land Salzburg gelegenen," im § 5 Abs 1 lit a Z 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 1975, LGBl Nr 97, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1998 verfassungswidrig war;

2.

die Wortfolge "im Land Salzburg gelegenen," im § 7 Abs 1 lit a Z 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, als verfassungswidrig aufgehoben.

 

 

Der Verfassungsgerichtshof hat weiters mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2000, G 89/00-11 und G 90/00-9, zugestellt am 12. Jänner 2001,

1.

festgestellt, dass die Wortfolge "im politischen Bezirk" im § 5 Abs 1 lit a Z 3 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 1975, LGBl Nr 97, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 27/1995 verfassungswidrig war;

2.

die Wortfolge "im politischen Bezirk" im § 7 Abs 1 lit a Z 3 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, als verfassungswidrig aufgehoben.

In Kraft seit 20.02.2001 bis 31.12.9999
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