§ 38 S-LSG

S-LSG - Salzburger Landessicherheitsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:

  1. 1.
In Kraft seit 06.04.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 38 S-LSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 38 S-LSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 38 S-LSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 38 S-LSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 38 S-LSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis S-LSG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 37a S-LSG
§ 38a S-LSG