Anl. 1 RegZG

RegZG - Registerzählungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024
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1.

Erhebungsmerkmale der Volkszählung (§ 3 Abs. 1):

1.1

Wohnadresse des Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 MeldeG);

1.2

Wohnadresse allfälliger weiterer Wohnsitze;

1.3

Wohnadressen des Hauptwohnsitzes im Zeitraum ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag inklusive der Anmelde- und Abmeldedaten;

1.4

Adresse der Kontaktstelle der Obdachlosen (§ 19a Abs. 1 Z 2 MeldeG);

1.5

Geburtsdatum;

1.6

Geschlecht;

1.7

Staatsangehörigkeit;

1.8

Staat des Geburtsortes;

1.9

Bei früherem Wohnsitz im Ausland Jahr der Ankunft in Österreich (ab 1980);

1.10

Familienstand;

1.11

Stellung in der Familie;

1.12

Zahl und Geburtsdaten der lebend geborenen Kinder;

1.13

Höchste abgeschlossene Ausbildung.

 

 

1.14

Erwerbsstatus:

1.14.1

Erwerbstätig (Haupterwerbstätigkeit und allfällige weitere Erwerbstätigkeiten), nicht erwerbstätig in der Woche und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Stichtag;

1.14.2

Beruf, Stellung im Beruf;

 

 

1.14.3

zeitliches Ausmaß der unselbständigen Erwerbstätigkeit:

(Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt):

1.14.3.1

geringfügig beschäftigt;

1.14.3.2

Vollzeit beschäftigt;

1.14.3.3

Teilzeit beschäftigt.

 

 

1.14.4

in Elternkarenz während aufrechtem Dienstverhältnis;

1.14.5

im Betrieb eines Familienangehörigen pflichtversichert mithelfend;

1.14.6

Arbeitsstätte (Wirtschaftszweig und Adresse der Arbeitsstätte);

1.14.7

Dienstgeber- und Beitragskontonummer bei der gesetzlichen Sozialversicherung;

1.14.8

Steuernummer und Subjektidentifikationsnummer im Steuerregister für Selbständige;

1.14.9

arbeitslos, arbeitsuchend, lehrstellensuchend, sonstiger Vormerkstatus, Verfügbarkeit, Einstellungszusage, Art/Dauer der gesuchten Stelle, in Schulungsmaßnahmen befindlich, Art/Dauer der Schulung, mit/ohne Leistungsbezug, Ausschlussfrist gemäß § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, Dauer der Arbeitslosigkeit.

 

 

1.14.10

Schüler/Schülerin:

1.14.10.1

Ausbildungsart, -form und -fachrichtung;

1.14.10.2

Adresse der Bildungseinrichtung.

 

 

1.14.11

Student/Studentin:

1.14.11.1

Ausbildungsart, -form und -fachrichtung;

1.14.11.2

Adresse der Bildungseinrichtung.

 

 

1.14.12

im Präsenz- oder Zivildienst.

1.14.13

Pensionist/Pensionistin.

 

 

1.15

1.15.1

1.15.2

1.16

Haushalt

Privathaushalt

Anstaltshaushalt

Anstaltstyp

 

 

2.

Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung (§ 3 Abs. 2):

2.1

Erhebungsmerkmale der Unternehmen:

2.1.1

Bezeichnung;

2.1.2

Adresse;

2.1.3

Wirtschaftliche Haupttätigkeit – ÖNACE;

2.1.4

Rechtsform;

2.1.5

Anzahl der selbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht;

2.1.6

Anzahl der unselbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht.

 

 

2.2

Erhebungsmerkmale der Arbeitsstätten:

2.2.1

Bezeichnung;

2.2.2

Adresse;

2.2.3

Wirtschaftliche Haupttätigkeit – ÖNACE;

2.2.4

Organisatorische Zuordnung zu Unternehmen;

2.2.5

Anzahl der selbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht;

2.2.6

Anzahl der unselbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht.

 

 

3.

Erhebungsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung (§ 3 Abs. 3):

3.1

Erhebungsmerkmale der Gebäude:

3.1.1

Adresse;

3.1.2

Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude;

3.1.3

Gebäudekategorie;

3.1.4

Gebäudeeigentümertyp;

3.1.5

Bauperiode;

3.1.6

Gebäudestatus;

3.1.7

Geschoßanzahl;

3.1.8

Flächenangaben je Geschoß;

3.1.9

Anschluss ans Wasserleitungsnetz;

3.1.10

Art der Beheizung.

 

 

3.2

Erhebungsmerkmale der Wohnungen:

3.2.1

Adresse;

3.2.2

Verwendung als Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz;

3.2.3

Nutzfläche der Wohnung;

3.2.4

Zahl der Wohnräume der Wohnung;

3.2.5

Nutzungsart;

3.2.6

Ausstattung der Wohnung;

3.2.7

Art der Beheizung;

3.2.8

Rechtsverhältnistyp an der Wohnung.

In Kraft seit 31.10.2021 bis 31.12.9999
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