Art. 3 RAO

RAO - Rechtsanwaltsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Bis zur Constituirung der neuen Rechtsanwaltskammern und deren Ausschüsse haben die bestehenden Kammern und deren Ausschüsse die Geschäfte nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen.

In Kraft seit 13.02.1919 bis 31.12.9999
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