Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
Mit der Ausfolgung eines neuen Pyrotechnik-Ausweises verliert das entsprechende bisherige Dokument seine Gültigkeit und ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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