Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Privatbahnen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Haupt- und Nebenbahnen, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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